Anfechtungsobjekt bildet vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 28. Januar 2025. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz die Fälle mit den Fallidentifikationsnummern (FID) 28294005 und 109062001 zu Recht als stationäre Leistungen ohne Leistungsauftrag qualifiziert und somit die Summe der durch die Beschwerdeführerin im Jahr 2023 ohne Leistungsauftrag erbrachten Leistungen auf CHF 7980.90 festgesetzt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten