2. Im Rahmen des jährlichen Leistungsauftragscontrolling (LACTRL) prüfte das Gesundheitsamt (nachfolgend: Vorinstanz) anhand der von der Beschwerdeführerin für das Jahr 2023 gelieferten Daten über die durchgeführten stationären Behandlungen, ob sich die Beschwerdeführerin an die ihr erteilten Leistungsaufträge gehalten hatte.2 Am 7. August 2024 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin das Ergebnis dieser Prüfung mit. Dabei bezeichnete die Vorinstanz sieben Fälle, in denen die Beschwerdeführerin gemäss erster Beurteilung Leistungen ohne Leistungsauftrag erbracht haben soll und ersuchte die Beschwerdeführerin um Stellungnahme zu diesen Fällen.3