5.2 Vorliegend ist gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das BetmG37 und das HMG38 hängig ist. Dem Beschwerdeführer wird ein strafrechtlich relevantes Verhalten (Handel mit dem codeinhaltigen Hustensirup Makatussin) in Ausübung seiner Tätigkeit als Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung und fachlich gesamtverantwortliche Person einer Apotheke vorgeworfen.39