11/17 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.468 Berufsausübungsbewilligung erweise sich als verhältnisrnässig.35 Der Beschwerdeführer macht weitere Ausführungen, die die Verfahren vor den Strafbehörden, der KHZ, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesgericht betreffen. Da diese Verfahren nicht Streitgegenstand sind, wird auf eine Wiedergabe dieser Ausführungen verzichtet.