Indem die Vorinstanz unbegründet eine benötigte Fachkraft von der Arbeit fernhalte und wirtschaftlichen Schaden anrichte, gefährde sie die gesundheitliche Versorgung der Schweizer Bevölkerung und widerspreche ihrem eigentlichen Auftrag.33 Darüber hinaus seien im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer erhebliche Mängel zu Tage gefördert worden, welche von der Vorinstanz ignoriert worden seien.34 Dem Beschwerdeführer sei die Berufsausübungsbewilligung entzogen worden, weil er als Beschuldigter in einer Strafuntersuchung involviert gewesen sei. Gegen den Beschwerdeführer liege bis heute kein Strafbefehl, keine Anklage und kein Urteil vor.