Dieser Zwischenentscheid beruhe auf einer Vorverurteilung und es sei nicht nachvollziehbar, dass der Kanton Bern die Falschbeschuldigungen und Spekulationen auch für sich beanspruche. Indem die Vorinstanz unbegründet eine benötigte Fachkraft von der Arbeit fernhalte und wirtschaftlichen Schaden anrichte, gefährde sie die gesundheitliche Versorgung der Schweizer Bevölkerung und widerspreche ihrem eigentlichen Auftrag.33 Darüber hinaus seien im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer erhebliche Mängel zu Tage gefördert worden, welche von der Vorinstanz ignoriert worden seien.34