10/17 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.468 Beschwerdeführer, zumindest bis zum Ausgang des Strafverfahrens, auch im Kanton Bern die Berufsausübungsbewilligung entzogen werden müsse. Patientinnen und Patienten müssten sich auch im Kanton Bern darauf verlassen können, dass die Aufsichtsbehörden sie vor ungeeigneten Gesundheitsfachpersonen schütze.31