Zusammenfassend sei ein provisorischer Entzug der Berufsausübungsbewilligung dringend angezeigt und rechtfertige sich im Rahmen des öffentlichen Interesses (insbesondere der öffentlichen Gesundheit). Diese Massnahme erweise sich zudem als geeignet, erforderlich und verhältnismässig.39 In der undatierten Beschwerdevernehmlassung hält die Vorinstanz ergänzend fest, dass die Erwägungen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 26. Juli 2024 klar dafür sprechen würden, dass dem 29 Verfügung vom 7. Januar 2025, Ziffer B. 4., S. 6 Verfügung vom 7. Januar 2025, Ziffer B. 5., S. 7