Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens sei daher ein vorsorglicher Entzug der Berufsausübungsbewilligung dringend angezeigt. Zwar stelle der vorsorgliche Entzug der Berufsausübungsbewilligung einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, allerdings stehe es dem Beschwerdeführer offen, weiterhin eine Tätigkeit als Apotheker unter Aufsicht auszuüben und somit ein Einkommen zu generieren. Zusammenfassend sei ein provisorischer Entzug der Berufsausübungsbewilligung dringend angezeigt und rechtfertige sich im Rahmen des öffentlichen Interesses (insbesondere der öffentlichen Gesundheit).