Zudem lasse sich dem Urteil entnehmen, dass ein relevantes Risiko bestehe, dass der Beschwerdeführer bei einer erneuten Tätigkeit als fachlich eigenverantwortlicher Apotheker seine Befugnisse zum Bezug und zur Abgabe von Arzneimitteln missbrauchen und seine Sorgfaltspflichten vernachlässigen könnte. Die strafrechtlichen Vorwürfe, die gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Bestellung und Abgabe von 1844 Flaschen Makatussin im Zeitraum von Februar 2022 bis zum 10. Juli 2022 erhoben wurden, seien schwerwiegend.