4.1 Die Vorinstanz führt aus, dass genügend Hinweise vorliegend würden, die darauf schliessen liessen, dass dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit als Apotheker verloren gegangen sei. Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 11. Juli 2024 gehe hervor, dass der Beschwerdeführer in seiner Funktion als fachlich eigenverantwortlicher Apotheker mutmasslich den illegalen Handel mit Makatussin-Hustensirup (das Betäubungsmittel Dihydrocodein enthaltend) ermöglicht und seine Kompetenzen bewusst dafür eingesetzt habe.