Diese Anträge liegen innerhalb des Anfechtungsobjekts. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist damit, ob der vorsorgliche Entzug der Berufsausübungsbewilligung und das sofortige Verbot der Tätigkeit als Apotheker in eigener fachlicher Verantwortung und des Führens einer Apotheke zu Recht erfolgt sind sowie ob die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen ist. 18 Personalgesetz vom 16. September 2004 (PG; BSG 153.01)