2.5 Weiter beantragt der Beschwerdeführer, es sei festzustellen, dass die Berufsausübungsbewilligung wiederherzustellen sei und ihm die Tätigkeit als Apotheker in eigener fachlicher Verantwortung und das Führen einer Apotheke per sofort zu erlauben (Antrag Nr. 1). Weiter sei festzustellen, dass die Verfügung ausser Kraft trete, bis der endgültige Entscheid in der Hauptsache in Rechtskraft erwachse (Antrag Nr. 2) und es sei die aufschiebende Wirkung seiner heutigen Beschwerde festzustellen (Antrag Nr. 3). Diese Anträge liegen innerhalb des Anfechtungsobjekts.