2.3 Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde vom 7. Februar 2025, es sei festzustellen, dass dem Gesuch der B. , den Beschwerdeführer als Geschäftsführer und Apotheker in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten zu lassen, stattzugeben sei, damit das Arbeitsverhältnis per sofort aufgenommen werden könne (Antrag Nr. 4). Dieser Antrag geht über das Anfechtungsobjekt hinaus. Auf dieses Rechtsbegehren ist folglich nicht einzutreten.