10/11 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2025.GSI.389 Entscheid 1. Die Beschwerde vom 3. Februar 2025 wird abgewiesen. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung — B. , z. Hd. des Beschwerdeführers, per Einschreiben — Vorinstanz, per Kurier