Folglich hat die Vorinstanz die im IHP geltend gemachten 70 Leistungsstunden pro Jahr für die dritte Massnahme «Begleiten von fünf Tagen Urlaub mit einer Gruppe» zu Recht auf null Leistungsstunden gekürzt und nur die von der BPS empfohlenen 13 Leistungsstunden pro Jahr bzw. 15 Minuten pro Woche für die Planung und Vorbereitung der Ferien als Unterstützungsbedarf berücksichtigt. Würde den Angaben im IHP bzw. den Ausführungen des Beschwerdeführers gefolgt und die 70 Stunden pro Jahr für die Urlaubsbegleitung durch Pflegepersonen des Wohnheims als separater Unterstützungsbedarf mitberücksichtigt werden, so würde die Betreuung bzw. Beglei-