4.2.4 Die BPS führt in ihrer Stellungnahme zuhanden der Vorinstanz aus, dass sie die nötige (einmalige) Unterstützung für die Ferienplanung und -vorbereitung anerkenne und für die beiden Massnahmen 15 Minuten pro Woche empfehle. Diese 15 Minuten würden sich auf 13 Stunden im Jahr summieren. Damit gehe die BPS bei den ersten zwei Massnahmen über die im IHP geforderte Zeit (10 Stunden pro Jahr) hinaus. Betreffend die dritte Massnahme, das Begleiten einer Gruppe während des fünftägigen Urlaubs, hält die BPS zusammengefasst fest, dass erhöhte Umfänge von Unterstützungsleistungen in Feriensituationen im Einzelfall auftreten könnten und im Grundsatz plausibel seien.