4.2.3 Dagegen wendet der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde im Wesentlichen ein, dass für die Planung der Ferien acht Stunden und für die Betreuung während den Ferien 70 Stunden an personalen Leistungen erbracht würden, insgesamt also 78 Stunden. Da es ein Gruppengebot sei, werde die Zeit durch zwei geteilt (Kleingruppe, die durch einen Mitarbeitenden betreut werde), was 39 Stunden ergebe. Dies wiederum geteilt durch 52 Wochen ergebe 45 Minuten pro Woche. Hinzu komme die Vorbereitung der Ferien (Packen im 1:1 Setting) im Umfang von zwei Stunden pro Jahr respektive zwei Minuten pro Woche.