Es ist folglich mit der Vorinstanz einherzugehen, dass die im IHP angegebene Massnahme, wonach die Pflegepersonen dem Beschwerdeführer im Umfang von 70 Minuten pro Woche vor und bei Konfliktsituationen vermittelnde Gespräche anbieten, teilweise bereits durch die psychogeriatrischen Leistungen und damit die Pflegefinanzierung nach KVG abgedeckt ist. Insofern erscheint die Kürzung der im IHP geltend gemachten 70 Minuten pro Woche (10 Minuten pro Tag) auf 45 Minuten pro Woche (ca. 6.5 Minuten pro Tag) sachgerecht und angemessen.