4.1.5 Die Vorinstanz hält in ihrer Beschwerdevernehmlassung, unter Bezugnahme auf die separate Stellungnahme der BPS (vgl. E. 4.1.4) fest, dass ein Teil dieser Gespräche bereits durch die 22 Minuten pro Tag durch die Pflegestufe gedeckt sei. Die Vorinstanz anerkenne, dass die Pflegefinanzierung nicht den ganzen Umfang decke und habe deshalb zusätzlich 45 Minuten pro Woche gesprochen. Die Kürzung der benötigten Zeit von 70 Minuten auf 45 Minuten pro Woche beziehe sich demnach auf den Zeitumfang, den der Beschwerdeführer zusätzlich zu den psychogeriatrischen Leistungen im Umfang von 2 Stunden und 34 Minuten pro Woche benötige.23