als psychogeriatrische Leistungen erbracht. Für die Prüfung der ermittelten Aufwände pro Woche sei der Teil «Affektregulation und Impulskontrolle» besonders wichtig. Hier werde nämlich im Grundsatz das als KVG-Leistung beschrieben, was im IHP mit der Massnahme «PP (Pflegepersonen) bieten vor oder bei Konfliktsituationen vermittelnde Gespräche an» beschrieben ist. Diese Leistungen würden für den Beschwerdeführer als Teil der psychogeriatrischen Leistungen jeden Tag im Umfang von 22 Minuten erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet.