4.1.2 Die BPS nahm im Rahmen ihrer Empfehlung an die Vorinstanz einerseits eine Anpassung der Leistungskategorie von einer B-Leistung auf eine A-Leistung vor und kürzte den angegebenen Leistungsbedarf von 1 Stunde und 10 Minuten respektive 70 Minuten auf insgesamt 45 Minuten. Zur Begründung hielt die BPS fest, dass die dokumentierte Leistungsart der B-Leistung nicht geeignet sei, um das Ziel zu erreichen. Aufgrund der Komplexität der zu erbringenden Massnahmen (anleiten, entwickeln, trainieren, erarbeiten, anregen, motivieren und analysieren) empfehle sie die Anpassung auf eine A-Leistung im Umfang von 45 Minuten.18