3.2 Die Leistungsangebote nach BLG umfassen personale, nicht-personale Leistungen und ergänzende Leistungsangebote (Art. 6 Abs. 1 BLG). Personale Leistungen sind die gestützt auf den individuellen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf erbrachten Leistungen, insbesondere die Betreuung, Begleitung, Beratung, Unterstützung bei der sozialen Teilhabe und die Unterstützung bei der beruflichen Integration oder bei der Planung, Organisation und Abrechnung der personalen Leistungen (Art. 7 Abs. 1 BLG). Es gilt insgesamt drei Kategorien personaler Leistungen zu unterscheiden.