3. Am 17. Mai 2024 und 7. Juni 2024 führte die Fachperson des Wohnheims C. mit dem Beschwerdeführer die individuelle Bedarfsermittlung durch.3 4. Die Bedarfsprüfungsstelle (BPS) prüfte anschliessend die Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung, bemass den individuellen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf und stellte am 25. November 2024 der Vorinstanz ihre Empfehlung betreffend die zu verfügenden Leistungsstunden zu.4