Doch der Umstand, dass eine eigene Wohnung die Lebensqualität verbessern und mehr Erholung garantieren würde, begründet noch keine spezifische individuelle Verletzlichkeit. Weiter ist der Leidensdruck aufgrund des ungewissen Ausgangs des Asylverfahrens ist zwar nachvollziehbar, kann durch die Unterbringung in einer eigenen Wohnung jedoch nicht gelindert werden. 13 Arztbericht vom 22. November 2024 (Vorakten, Register 1) 14 Arztbericht vom 22. November 2024 (Vorakten, Register 1)