Es ist festzuhalten, dass der Bericht äusserst knapp gehalten ist und fast ausschliesslich auf den Schilderungen des Beschwerdeführers basiert. Aus dem Bericht geht weder hervor, inwiefern der Wechsel in eine Individualunterkunft die körperliche und psychische Gesundheit des Beschwerdeführers positiv beeinflussen würde, noch inwiefern sich der Verbleib in der Kollektivunterkunft negativ (aggravierend und gesundheitshemmend) – abgesehen davon, dass dem Beschwerdeführer die vielen Menschen unangenehm sind – auf den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers auswirken könnte.