Die vielen Menschen in der Kollektivunterkunft seien dem Beschwerdeführer extrem unangenehm. In so einer Lebenssituation kämen die Erinnerungen von der Folter hoch und die Schmerzen würden stärker empfunden.14 Es ist festzuhalten, dass der Bericht äusserst knapp gehalten ist und fast ausschliesslich auf den Schilderungen des Beschwerdeführers basiert.