5.2 Der im Recht liegende Bericht gibt in summarischer Weise Aussagen des Beschwerdeführers wieder, die seine Fluchtgründe, die Situation seiner Familie, seine körperlichen und psychischen Leiden und das Leben in der Unterkunft betreffen. So wirke sich die Ungewissheit sehr schlecht auf die Psyche des Beschwerdeführers aus. Er sei niedergestimmt, habe keinen Appetit (Gewichtsverlust) und sein Schlaf sei gestört. Die medikamentöse Behandlung (Antidepressivum und schlafanstossendes Medikament) habe ihm kaum geholfen. Die vielen Menschen in der Kollektivunterkunft seien dem Beschwerdeführer extrem unangenehm.