2. Am 29. November 2024 stellte der Beschwerdeführer ein Gesuch um individuelle Unterbringung und reichte der Vorinstanz einen Arztbericht vom 22. November 2024 ein.3 3. Mit Verfügung vom 9. Januar 2025 wies die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers ab.4 4. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 30. Januar 2025 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm der Auszug aus der Kollektivunterkunft in eine individuelle Unterkunft zu erlauben.5