Sie kann sich vielmehr damit begnügen, der ansprechenden Partei Kenntnis vom Mangel zu geben. Zudem sollte sie auf das Erfordernis hinwei­ sen, die Frist einzuhalten. Wird der Formmangel betreffend Antrag bzw. Begründung nicht fristgerecht behoben, ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten.10 1.2.2 Bei der Beschwerde gegen die Verfügungen vom 12. und 20. November 2025 handelt es sich um eine fristgebundene Eingabe im Sinne von Art. 32 Abs. 2 i.V.m. Art. 33 Abs. 3 VRPG (Art. 67 VRPG). Folglich müssen Antrag und Begründung innert Frist eingereicht werden.