4. Gegen den Verfügungsentwurf sowie gegen die beiden Verfügungen hat die Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2025, Posteingang 15. Dezember 2025, bei der Gesundheits-, So­ zial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie Folgendes: 1. Die ergangenen Verfügungen seien aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin ein CHF 1'000'000 übersteigender Betrag für die Erfüllung der ärztlichen Weiterbildungsleistung für das Jahr 2024 zu erstatten. 3. Es sei festzustellen, dass der Weiterbildungsquotient der Beschwerdeführerin für das Jahr 2026 CHF 1.- beträgt.