4/5 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.2996 III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde gegen den Verfügungsentwurf der Vorinstanz vom 12. November 2025 betreffend die Ausgleichszahlung für das Jahr 2024 wird nicht eingetreten. 2. Soweit weitergehend, ist das Beschwerdeverfahren fortzusetzen.