2. Am 20. November 2025 erliess die Vorinstanz gegenüber der Beschwerdeführerin eine Verfügung betreffend den Weiterbildungsquotienten für das Jahr 2026.2 3. Gegen den Verfügungsentwurf vom 12. November 2025 sowie gegen die Verfügung vom 20. November 2025 hat die Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2025, Posteingang 15. Dezember 2025, bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie Folgendes: 1. Die ergangenen Verfügungen seien aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin ein CHF 1'000'000 übersteigender Betrag für die Erfüllung der