2. Auf die Beschwerde gegen die Verfügung der Vorinstanz vom 12. November 2025 betreffend die Abgeltung der ärztlichen Weiterbildungsleistungen für das Jahr 2024 wird nicht eingetreten. 3. Soweit weitergehend, ist das Beschwerdeverfahren fortzusetzen. 4. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 300.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Rechtsanwalt B.___, z. Hd. der Beschwerdeführerin, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Kurier