ist ein Sonntag (21. Dezember 2025), folglich endet die Frist am Montag, 22. Dezember 2025. Die Beschwerdefrist ist somit noch nicht abgelaufen. Damit hat die Beschwerdeführerin noch Gelegenheit, ihre Beschwerde zu verbessern. Das Verfahren gegen die Verfügung vom 20. November 2025 ist demzufolge fortzusetzen. 2. Kosten