1. Mit Schreiben vom 12. November 2025 stellte das Gesundheitsamt des Kantons Bern (GA; fortan: Vorinstanz) der A.___ (fortan: Beschwerdeführerin) einen Verfügungsentwurf betreffend Ausgleichszahlung für das Jahr 2024 zu und gab der Beschwerdeführerin die Möglichkeit, sich innerhalb von 20 Tagen dazu zu äussern.1 2. Ebenfalls am 12. November 2025 stellte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin eine Verfügung betreffend Abgeltung der ärztlichen Weiterbildungsleistungen für das Jahr 2024 zu. 2 3. Am 20. November 2025 erliess die Vorinstanz gegenüber der Beschwerdeführerin eine Verfügung betreffend den Weiterbildungsquotienten für das Jahr 2026.3