5.5 Es ist damit insgesamt festzustellen, dass die Rückerstattung von CHF 167.70 mittels Verrechnung während fünf Monaten keine Härte für den Beschwerdeführer darstellt. Auf die Rückerstattung ist somit nicht zu verzichten und der Beschwerdeführer ist im Umfang von CHF 167.70 rückerstattungspflichtig. Die Verrechnung mit dem GBL des Beschwerdeführers beträgt während vier Monaten CHF 33.55 und während eines Monats CHF 33.50. 6. Ergebnis