erstattung in betraglicher und zeitlicher Hinsicht als tragbar erscheinen lassen.31 In der angefochtenen Verfügung vom 14. August 2025 hat die Vorinstanz eine Rückerstattung bei laufendem Sozialhilfebezug mittels Verrechnung von CHF 34.00 während fünf Monaten verfügt.32 Nachdem der Rückerstattungsbetrag CHF 167.70 statt CHF 170.00 beträgt, beläuft sich die Verrechnung während insgesamt fünf Monaten auf CHF 33.55 während vier Monaten und CHF 33.50 während eines Monats. Rückerstattungsansprüche dürfen mit fälligen Leistungen verrechnet werden, sofern die Verrechnung den absolut nötigen Existenzbedarf nicht berührt.