5.3 Auf Antrag hin kann in Härtefällen auf eine Rückerstattung ganz oder teilweise verzichtet werden (Art. 44 Abs. 3 SHG). Vorliegend hat der Beschwerdeführer zwar kein explizites Härtefallgesuch gestellt, allerdings ist aus seinem fehlenden Einverständnis zur Unterzeichnung der Rückerstat- tungsvereinbarung28 und der Beschwerde gegen die Rückerstattungsverfügung vom 14. August 2025 von einem impliziten Härtefallgesuch auszugehen. Ein Härtefall liegt namentlich dann vor, wenn die Rückerstattung die Erreichung der gemäss Art.