6/11 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2025.GSI.2227 (Nahrung, Kleidung, Obdach, medizinische Versorgung) umfasst, ist auf jeden Fall zu gewährleisten.22 Die Höhe der Verrechnung inklusive einer allfälligen Sanktion darf nicht weiter gehen als die maximal zulässige Limite für Leistungskürzungen (30 % des Grundbedarfs).23 5. Würdigung