Gemäss Warenkorb stünden davon 80.37 % bzw. CHF 315.85 für Nahrungsmittel und Getränke sowie 19.63 % bzw. CHF 77.15 für Bekleidung, Schuhe, persönliche Pflege sowie Nachrichtenübermittlung zur Verfügung. Dem Beschwerdeführer stehe daher während der Rückerstattung eine Pauschale von CHF 176.00 zur Verfügung, die über dem (gemäss Warenkorb) vorgesehenen Bedarf liege. Die Rückerstattung werde damit als verhältnismässig erachtet. Darüber hinaus stehe es dem Beschwerdeführer frei, aufgrund von besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder familiären Umständen situationsbedingten Leistungen zu beantragen.10 4. Rechtliche Grundlagen 4.1 Allgemein