2.3 Soweit der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde um «zusätzliche Unterstützung» ersucht, ist darauf nicht einzutreten. Zusätzliche Sozialhilfeleistungen (z.B. situationsbedingte Leistungen) liegen ausserhalb des Streitgegenstands und wären zunächst bei der Vorinstanz zu beantragen. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten