2.2 Anfechtungsobjekt bildet vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 14. August 2025. Darin verfügte die Vorinstanz eine Rückerstattung und die gleichzeitige Verrechnung mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) des Beschwerdeführers im monatlichen Umfang von CHF 34.00 während fünf Monaten, d.h. insgesamt CHF 170.00. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz den Beschwerdeführer zu Recht zu einer Rückerstattung von insgesamt CHF 170.00 verpflichtet und eine Verrechnung von CHF 34.00 während fünf Monaten verfügt hat.