1. Ab 01.01.2026 wird Ihr Grundbedarf für den Lebensunterhalt um CHF 34.00 für 5 Monate gekürzt (01.01.2026 – 31.05.2026). 2. Während des laufenden Sozialhilfebezugs erfolgt die Rückerstattung mittels Verrechnung eines monat- lichen Betrags von CHF 34.00. Die Verrechnung erfolgt ab 01.01.2026. 3. Die Zahlungsmodalitäten können bei veränderten Verhältnissen jederzeit von Amtes wegen oder auf ein entsprechendes Gesuch hin überprüft und angepasst werden.