Zudem dürften die genannten Beschwerden in ähnlicher Form bei einer Mehrheit der Personen, die um Asyl in der Schweiz ersuchen und in Kollektivunterkünften untergebracht sind, vorliegen. Der Beschwerdeführer ist demzufolge nicht besonders, das heisst mehr als andere in Kollektivunterkünften untergebrachte Personen, schutzbedürftig.