5.8 Es gilt festzustellen, dass die PTBS des Beschwerdeführers auf die Kriegserlebnisse in seinem Heimatland zurückzuführen sind.38 Aus dem Arztbericht vom 12. September 2025 geht nicht hervor, inwiefern die Angstzustände, Albträume und das unkontrolliertes Wiedererleben dieser traumatischen Erlebnisse durch eine individuelle Unterkunft behoben respektive gelindert werden könnten. Zudem dürften die genannten Beschwerden in ähnlicher Form bei einer Mehrheit der Personen, die um Asyl in der Schweiz ersuchen und in Kollektivunterkünften untergebracht sind, vorliegen.