Zudem zeige der Beschwerdeführer in den Phasen zwischen den Hyperarousals zunehmend eine depressive Symptomatik, welche von Freudlosigkeit, Interessensverlust, Antriebsminderung, sozialem Rückzug und starkem Grübeln geprägt sei. Aus psychiatrischer Sicht sei eine Einzelunterbringung für den Beschwerdeführer medizinisch zwingend erforderlich. Die Unterbringung in einer Kollektivunterkunft verschlechtere den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers erheblich, mache eine wirksame Therapie unmöglich und berge ein hohes Risiko einer weiteren Verschlechterung. Weder die Unterbringung bei Angehörigen noch gelegentliche Besuche würden eine geeignete oder nachhaltige Alternative darstellen.37