5.5 Der Arztbericht vom 14. August 2025 führt aus, dass das Vorliegen einer PTBS nicht zwangsläufig mit aggressiven Verhaltensweisen und/oder konkreten Konflikten mit anderen Personen verbunden sei, sondern wesentlich durch anhaltende Überforderung, fehlende Rückzugsmöglichkeiten, Lärmreize sowie durch ein dauerhaftes Gefühl von Unsicherheit in der unmittelbaren Umgebung beeinflusst werde. Die Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer so wenig wie möglich in der Unterkunft aufhalte und Situationen, welche von den Betreuern als «Bagatellen» bewertet würden, die jedoch höchst irritierend und bedrohlich seien, würden objektivierbare Hinweise auf das Vorliegen der