_, als der Beschwerdeführer noch in der Kollektivunterkunft in I.___ untergebracht war, oder äussern sich zur privaten Unterbringung beim Bruder.28 Der Beschwerdeführer beantragte bei der Vorinstanz am 11. Juli 2025 die Unterbringung in einer individuellen Unterkunft und präzisierte sein Gesuch dahingehend, dass dies entweder ein Einzelzimmer oder ein Studio sein soll.29 Die Vorinstanz wies dieses Gesuch mit vorliegend angefochtener Verfügung vom 5. August 2025 ab.30