der Vorinstanz, wonach die Kollektivunterkunft zumutbar sei, sei rechtsfehlerhaft. Mehrere Arztberichte würden bestätigen, dass die Wohnsituation zu erheblichem Stress, Schlaflosigkeit und Bluthochdruck führe. Es bestehe eine staatliche Pflicht zur Berücksichtigung dieser besonderen Schutzbedürftigkeit.21